Vom Experimtierfeld zum Alltag.
Parklets für Stuttgart werden  Wirklichkeit.

Parklets sind Erweiterungen des Bürgersteigs, die anstelle eines Parkplatzes Raum für Menschen schaffen und dadurch das Potential der Straße als Stadtraum aufzeigen. Im Rahmen des 2016 stattgefunden Projektes “Parklets für Stuttgart” – gefördert durch das Reallabor für nachhaltige Mobilitätskultur und unterstützt von der Universität Stuttgart – haben Studierende in Zusammenarbeit mit lokalen Gechäften und Initiativen Parkplätze transformiert. Um eines der Parklets bildete sich die Nachbarschaftsinitiative “CasaSchützenplatz e.V.”, die sich erfolgreich für die Verlängerungserlaubnis in den folgenden zwei Jahren einsetzte und seitdem das Parklet aktiv bespielt. Die Nutzung und Wirkung der Parklets wurde wissenschaftlich erforscht und im Parkletbericht dokumentiert.

In der ersten Testphase stand die Stadtpolitik und -verwaltung unterstützend zur Seite und zeigte sich offen für gesetzliche und strukturelle Veränderungen. Der mit dem Projekt angestoßene öffentliche Diskurs, sowie vermehrte Parklet-Anträge in den letzten zwei Jahren schufen politische Debatten und führten 2018 zur Erarbeitung einer Vorlage zu einem Parkletgenehmigungsverfahren.

„Sie fördern unter anderem die Gemeinschaft in den Quartieren – dennoch gab es auch Kritik von Anwohnern und Autofahrern“, nannte Stadtsprecher Sven Matis den Grund. Es brauche zuerst klare, nachvollziehbare Maßgaben, wie und wo solche Parklets errichtet werden können. „Diese Regeln sollen für die gesamte Stadt gelten und müssen vom Gemeinderat genehmigt werden“, so der Stadtsprecher. Quelle: Stuttgarter-Zeitung

Die politische Partei der Grünen und andere Stuttgarter Parteien stellten einen Antrag für eine zwei jährige Pilotphase. Darin schreiben sie:

„Parklets sind nichtkommerzielle Orte der Begegnung und tragen zum Gemeinwohl bei. Aus unserer Sicht sollten wir dieses Modell fördern und Parklets von städtischer Seite aus ermöglichen. Wir begrüßen daher die Vorlage GRDrs 1041/2018, die die Einführung eines Pilotprojekts für Parklets vorsieht. Aus unserer Sicht sollten allerdings etwas weniger Restriktionen vorgegeben und mehr Freiräume gelassen werden.

Antragsinhalte:

>> Projektdauer: Das Pilotprojekt wird für zwei Jahre angesetzt.

>> Anzahl: Im Rahmen des Pilotprojekts können in den Innenstadtbezirken und in Bad Cannstatt je ca. zehn Parklets eingeführt werden.

>> Nutzungsdauer: Aufgrund der guten Witterung wird eine Nutzungsdauer von März bis November ermöglicht.

>> Ort: Eine Genehmigung der Parklets ist in Parkraummanagement-Gebieten möglich.

>> Gebühr: Die Genehmigungsgebühr für Parklets wird auf dieselbe Höhe angesetzt, die auch für die Genehmigung des Anwohnerparkausweises fällig wird.

> Für die Parklets gibt es einen zentralen Ansprechpartner bei der Stadt.“

(vgl.: Lust-auf-Stadt.de)

 

Die Stadt Stuttgart schafft einen Rechtsrahmen für Parklets!

Der Gemeinderat stimmte im Frühjahr 2019  ab und gab „grünes Licht für ein Pilotprojekt in den Innenstadtbezirken und in Bad Cannstatt, das zunächst zwei Jahre dauern soll. Dadurch soll geklärt werden, ob Parklets die Lebensqualität verbessern und den Austausch zwischen den Menschen im Quartier fördern. Zudem soll in dem Versuch dargestellt werden, welchen Einfluss Parklets auf den Verkehr haben und wie groß die Akzeptanz ist.“ Quelle: Stuttgarter-Zeitung  Vorraussetzung ist eine gemeinwohlorientiete Nutzung, die Verkehrrsicherung und der Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht. Auf der Webseite www.Stuttgart.de findet sich der Rechtsrahmen.

Voraussetzungen für Parklets in Stuttgart
(Quelle: stuttgart.de)

>> Das Konzept muss einen Mehrwert für den Bezirk bzw. das Stadtquartier haben

>> Keine Privatnutzung, sondern quatiersbedeutsamer Ort für die Allgemeinheit

>> Vorstellung eines Konzepts zum Parklet und dessen Nutzung sowie Funktion im Stadtgebiet im jeweiligen Bezirksbeirat

>> Die Zustimmung des Bezirksbeirates muss eingeholt werden

>> Antragsteller können Vereine oder Gruppen mit Bezug zum Stadtbezirk oder Wohnquartier sein.

>> Betreuer (Pate) / Verantwortlicher mit Anschrift und Telefonnummer für das Parklet ist notwendig

>> Die Genehmigung wird auf den Zeitraum März bis November befristet und auf Widerruf erteilt

>> Lärmimmissionen sind nur bis 22 Uhr unmittelbar am Parklet zulässig

>> Parklets vor Gaststätten sind als erweiterte Außengastronomie nicht zulässig

>> Keine gewerbliche Nutzung z.B. als Warenauslage oder Werbeträger

>> Die Aufstellung von Halteverboten (72 Stunden vor dem Aufbau) erfolgt durch den Antragsteller

>> Es ist nur ein baurechtlich genehmigungsfreier Aufbau zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Baurechtsamt Stuttgart, Baukontrolle Sonderbauten

>> Die Entfernung des Parklets nach Genehmigungsende erfolgt durch den Antragsteller

 

 

Noch mehr wissen?  Downloads!

_Manual:HowToParklet1

Parklets-fuer-Stuttgart_Bericht

 

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Kontaktiere die Stadtmacher

info@parklet-stuttgart.de